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Klärung eines Straßenraubes

 In der Nacht auf 6. August 2023 wurden zwei, auf ein Taxi wartende, Männer, 23 und 37 Jahre alt, beide aus dem Bezirk Braunau, am Stadtplatz in Braunau, grundlos von einer Personengruppe angegriffen, mehrmals geschlagen und den beiden Opfern in Folge ein Mobiltelefon sowie weitere Wertgegenstände geraubt. Nach lautstarken Hilferufen der am Boden liegenden Opfer, flüchteten die Täter vorerst in unbekannte Richtung und folglich in das benachbarte Deutschland. Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen durch mehrere Steifen blieben erfolglos. Die beiden Opfer wurden im Zuge des Überfalles verletzt und mussten im Krankenhaus Braunau behandelt werden. Die weiteren Ermittlungen zur Tat wurden vom Koordinierten Kriminaldienst (KKD) des BPK Braunau übernommen. Im Rahmen dieser mehrwöchigen Ermittlungen, unter Einbindung von Hinweisen aus der Bevölkerung, konnte ein in Deutschland aufhältiger, syrischer Staatsbürger als Haupttäter, sowie daraufhin dessen 15-jähriger Bruder als Mittäter ausgeforscht werden. Für den zu dieser Zeit unsteten, 18-jährigen Haupttäter wurde im Wege der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis ein europäischer Haftbefehl erwirkt, welcher nach Zielfahndungsmaßnahmen und in grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen Ermittlern des KKD Braunau sowie der Grenzpolizeiinspektion Simbach am 10. Oktober 2023 in Niederbayern vollzogen werden konnte. Der Syrer befand sich seither in Auslieferungshaft. Am 7. November 2023 wurde der 18-jährige Haupttäter an österreichische Behörden ausgeliefert, durch Beamte des KKD Braunau übernommen und nach Abschluss seiner Vernehmung, in welcher er sich umfassend geständig zeigte, in die Justizanstalt Ried eingeliefert. Als Motiv für die Tat nannte der Syrer "falsche Blicke" und fehlenden Respekt gegenüber seiner arabischen Herkunft. Im Zuge der umfassenden Ermittlungen wurden mehrere Jugendliche ausgeforscht, welche die Tat gefilmt und in Folge über Soziale Medien verbreitet haben. Die Videos wurden gesichert. Sämtliche zur Tatzeit anwesende Jugendliche werden der Staatsanwaltschaft Ried wegen "Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung" zur Anzeige gebracht.

 

 

 

Pressefoto Scharinger - Daniel Scharinger  

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