Nachdem gestern Vormittag ein 40-jähriger Deutscher mit einem geliehenen Pkw unter Drogeneinfluss einen Verkehrsunfall verursachte (siehe Presseaussendung Nr. 4 vom 09.05.2024) und der Pkw dadurch erheblich beschädigt wurde und schlussendlich nicht mehr fahrbereit war, musste der 40-Jährige seinen eigenen Pkw benützen, um mobil zu bleiben. Da dieser aber noch nicht zum Verkehr zugelassen war, wurde der Deutsche dabei beobachtet, wie er auf einem Pendlerparkplatz im Bezirk Braunau versuchte, sich Kennzeichentafeln von einem dort abgestellten Pkw zu besorgen. Gleich darauf konnte der Deutsche von den Polizisten angetroffen werden. Trotz dieses Umstandes und der Tatsache, dass er keine gültige Lenkberechtigung hat, reagierte der 40-Jährige mit Unverständnis und verhielt sich den Beamten gegenüber auffällig. Daraufhin wurde er einem Arzt vorgeführt, der schließlich erneut eine Suchtgiftbeeinträchtigung und in der Folge eine Fahruntauglichkeit feststellte. Seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde und seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft erwarten den 40-jährigen Deutschen nun weitere Anzeigen.