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Mit tätowierten Hakenkreuzen auf den Knien im Gefängnishof herumstolziert

BRAUNAU/RIED. Ein 26-Jähriger soll laut Staatsanwaltschaft bereits am Tag seiner Verurteilung wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung erneut straffällig geworden sein.

Wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne und räuberischen Diebstahls muss sich demnächst ein 26-jähriger Asylwerber aus Georgien vor einem Geschworenensenat in Ried verantworten. Die Abläufe werden für den Mann nicht neu sein. Am 11. Oktober 2023 wurde der Beschuldigte nämlich schon einmal wegen eines Verbrechens nach dem Verbotsgesetz zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt.

Im Sommer 2023 war der Mann, bekleidet mit einer kurzen Hose, in einem Geschäft einkaufen. Dabei waren zwei auf seinen Knien tätowierte Hakenkreuze zu sehen. Bei der Verhandlung wurde der Angeklagte vom vorsitzenden Richter mehrfach und eindringlich darüber informiert, dass er seine Hakenkreuze verdecken müsse, da ihm ansonsten erneut ein Verfahren drohe. Das war dem Georgier und ehemaligen professionellen Judokämpfer offenbar völlig egal. Noch am Tag seiner Verurteilung soll er sich in der Justizanstalt Ried erneut im NS-Sinne wiederbetätigt haben. Im Rahmen der Schwerpunktvisitation verließ er um zwölf Uhr seinen Haftraum – wiederum mit kurzen Hosen und ohne Kniestrümpfe. Laut Anklage waren die Hakenkreuze für mehrere Justizwachebeamten und 36 Mithäftlinge klar erkennbar.

Quelle nachrichten.at/Streif

 

Pressefoto Scharinger - Daniel Scharinger  

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